Diakonie Stadtmission Zwickau e. V.
Brücke zum Leben

Tipps zur Familienerholung


Sonne, Strand und zu wenig Geld: Jetzt Familienerholung mit Vorfinanzierung über ARGE beantragen

Die Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege hat für Beratungsstellen der Familienerholung eine Handlungsempfehlung erarbeitet. Sie zeigt für Familien, die nicht in finanzielle Vorleistung gehen können einen wichtigen Weg auf.

Aus der Handlungsempfehlung der Liga:

„Problematik:

Der Freistaat Sachsen unterstützt, auf Grundlage der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Gewährung finanzieller Zuwendungen für Einrichtungen und Maßnahmen der Familienförderung im Freistaat Sachsen (RL Familienförderung) vom 30. Juli 2008, kinderreiche Familien oder Familien mit niedrigem Einkommen, alleinerziehende Mütter und Väter sowie Familien mit behinderten Familienangehörigen bei

der Finanzierung ihres Urlaubs. Zur Finanzierung der jeweiligen Erholungsmaßnahme zwischen 7 und 14 Tagen muss die Familie jedoch in Vorleistung gehen. Da dies für einen Teil der betreffenden Familien aufgrund des finanziellen Aufwandes nicht möglich ist, werden diese Familien von der Leistung ausgegrenzt. Der Fachausschuss „Offene Sozialarbeit“ der LIGA der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Sachsen bemüht sich seit einigen Jahren um das Schaffen von Zugangsmöglichkeiten für diese Familien.

Handlungsempfehlung:

Die Liga empfiehlt allen Familien, die Leistungen von der ARGE/Optionskommune beziehen und aus eigenen Möglichkeiten heraus keine Vorfinanzierung sicherstellen können, vor Urlaubsbeginn ein Darlehen nach § 23 Abs.1 SGB II bei der zuständigen ARGE/Optionskommune zu beantragen. Der Antrag sollte die Höhe der Summe beinhalten, die der Förderung über die oben genannte RL entspricht. Dieses Darlehen wird zur

Finanzierung des Familienurlaubs verwendet. Nach Erhalt der Mittel gemäß RL „Familienförderung“ nach dem Urlaub werden diese Mittel durch die Familie an die ARGE zurückgezahlt. Sollte diese Rückzahlung nicht erfolgen, kann die ARGE/Optionskommune gemäß § 23 SGB II das gewährte Darlehen mit bis zu 10% der Regelleistung in den Folgemonaten aufrechnen.

Hinweis:

Die Mittel zur Förderung der Familienerholung stellen eine zweckgebundene Zuwendung gemäß § 11 Abs. 3 Pkt.1a SGB II dar, die für den Urlaub zu verwenden ist. Die Mittel sind deshalb kein Einkommen und dürfen mit den laufenden SGB-II-Leistungen nicht aufgerechnet werden. Ausschließlich das gewährte Darlehen dürfte aufgerechnet werden.

Rückmeldung:

Die Familien sollten auf diese Möglichkeit hingewiesen werden. Sollten die ARGEN die Anträge ablehnen, sollten dies die Familien der jeweiligen Beratungsstelle melden (anhand des Ablehnungsbescheides). Der Liga-FA OSA bittet um Weiterleitung des anonymisierten Ablehnungsbescheides an das Referat im jeweiligen Spitzenverband, damit ggf. eine zentrale Intervention abgestimmt werden kann.

13. Mai 2009

Liga-Hauptausschuss.“

Soweit die Handlungsempfehlung der Liga.

Die Stadtmission Zwickau e.V. bietet zu der benannten Möglichkeit der Vorfinanzierung, sowie allgemein zur Familienerholung über den Bereich der KirchenBezirksSozialarbeit (KBS) kostenfrei Beratungen an.

Christel Geithner betont: „Die kurzfristige Beantragung für noch ausstehende Urlaube ist jederzeit - auch für diese Sommerferien möglich.“ und möchte damit alle betreffenden Familien ermutigen, die Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Ansprechpartnerin: Christel Geithner 0375-2717118



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